Allgemeine Geschäftsbedingungen

kurz AGBs

gültig ab dem 01.06.2021

1. Gegenstand der Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung bzw. das jeweilige Vertragsverhältnis der Firma Vogt digital, Unterschleißheim („Firma“) mit dem jeweiligen Kunden („Kunde“).

1.2 Die Firma steht den Kunden als beratende Werbeagentur für das „Online-Marketing“ zur Verfügung und erbringt insoweit eine stets nach tatsächlichem Zeitaufwand zu vergütende Dienstleistung. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines mit dem Kunden abgestimmten Dritten (z.B. externer Dienstleister) in Anspruch genommen und ein Vertrag mit einem Dritten abgeschlossen werden, gilt die Firma als bevollmächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen dazu im Namen und für Rechnung des Kunden einzugehen. Auf Anforderung hat der Kunde der Firma gegenüber eine entsprechende Originalvollmacht auszustellen.

1.3 In diesem Falle haftet die Firma weder für die von dem Dritten (nicht) erbrachte Leistung noch für die Bezahlung der Leistungen durch den Kunden oder für die Erfüllung sonstiger gegenseitiger vertraglicher Verpflichtungen des Dritten (z.B. Gewährleistung). Sofern die technische Umsetzung der Werbekonzepte bzw. der Programmierung, etc. über externe Dienstleister erfolgt, gilt insoweit für die Rechtsbeziehung mit dem Dritten i.d.R Werkvertragsrecht.

1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Angebote, Leistungen, Aufträge, Vertragsabschlüsse und Lieferungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Sie gelten auch, wenn der Zugriff oder Nutzung des Angebots von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

1.5 Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren; entgegenstehende AGB des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch die Firma.

2. Eigentumsrechte, Nutzung der Arbeitsergebnisse

2.1 Die kreative Arbeit der Firma (Texte und Grafiken, etc.) bei der Erstellung einer Website ist urheberrechtlich als „Werk“ geschützt. Der Inhalt, sowie alle Bilder und Texte, die für den Kunden erstellt werden, sind dabei entweder geistiges Eigentum der Firma oder ihrer Lizenzgeber (Mitarbeiter).

2.2 Der Kunde erhält mit der vollständigen Vergütung der Dienstleistung der Firma ein räumlich und zeitlich unbegrenztes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem urheberrechtlich geschützten „Werk“ (für das jeweils freigegebene „Werbekonzeptes“ oder sonstiges Arbeitsergebnis). Ein gesondertes Nutzungsentgelt dafür fällt neben dem dafür vereinbarten Vergütungsanspruch nicht an.

2.3 Für Ideen, Entwürfe und Konzepte, die der Kunde abgelehnt, bzw. nicht ausdrücklich oder
konkludent freigegeben hat, räumt die Firma dem Kunden keine Nutzungsrechte ein. Solche Ideen, Entwürfe und Konzepte stehen der Firma auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung
zur freien Nutzung zur Verfügung.

2.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind Vervielfältigungen, Duplikationen, Reproduktionen und andere Verwertungsformen – unabhängig davon, in welcher Weise die Nutzung erfolgt – nicht
gestattet.

2.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an den Konzepten und Arbeitsergebnissen an Dritte ist nur
in dem für den Vertrag erforderlichen Umfang gestattet. Eine Weitergabe (auch an Partner- und Tochterunternehmen) ist, ebenso wie eine Erteilung von Unterlizenzen, nur mit vorherige
Zustimmung durch die Firma gestattet.

Der Firma steht auch nach Beendigung des Auftrages das Recht zu, die für den Kunden erbrachte Leistung zum Zwecke der Eigenwerbung, der Nennung von Referenzen oder in

3. Sicherheit, Vertraulichkeit

3.1 Die Kunden- und Zahlungsdaten werden in höchstem Maße vertraulich behandelt. Bei einer elektronischen Übertragung werden die Kundendaten stets mit der aktuell üblichen, gesicherten SSL-Verschlüsselungstechnik übertragen.

3.2 Eine Haftung für Datenverlust oder Verletzung von Datengeheimnissen wird von der Firma jedoch nicht übernommen.

3.3 Die Firma wird alle geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DS-GVO, DSG, etc.) beachten und dafür Sorge tragen, dass ggf. alle externer Dienstleister und Mitarbeiter die Vorschriften in gleichem Masse einhalten.

4. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

4.1 Die Haftung der Firma besteht nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, in den Fällen der fahrlässigen Verletzung einer vertragwesentlichen Pflicht und des anfänglichen Unvermögens ist die Haftung für Vermögensschäden auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung (derzeit € 250.000.-) begrenzt.

4.2 Dies gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Firma und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

4.4 Der Firma steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Verfügbarkeit des Online-Systems und der darin enthaltenen eigenen und fremden Inhalte übernimmt die Firma keine Gewähr. Ferner haftet die Firma nicht für technische Störungen, deren Ursachen nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Des Weiteren haftet die Firma nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

5. Rechnungsstellung, Zahlungsmodalitäten

5.1 Die in dem Angebot / Auftragsbestätigung der Firma definierten Preise gelten für sämtliche, während der Laufzeit des Projektes erteilten Aufträge bzw. Ergänzungsaufträge und beinhalten sämtliche im Angebot definierten Leistungen der Firma.

5.2 Die Rechnungsstellung durch die Firma erfolgt grundsätzlich bei Erledigung des Auftrages oder bei länger andauernden Projekten jeweils am Ende eines Kalendermonats. Die Firma ist insoweit auch berechtigt, vor Beendigung Teilleistungen abzurechnen oder Vorschüsse aconto zu verlangen.

5.3 Die jeweilige Rechnung der Firma ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen netto und ohne Abzug (Skonto) zu zahlen. Ein etwaig bestehendes gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

5.4 Alle Fremdkosten wie z.B. Nebenkosten (Porto, Verpackung, Vervielfältigungen, Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, etc.) werden dem Kunden weiterberechnet. Die im Rahmen der Auftragsausführung notwendig werdenden Reisekosten trägt gegen Nachweis des tatsächlichen Umfangs ebenfalls der Kunde.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt neben dem Verzugsschaden eine Kostenpauschale von € 25,00 je Mahnung zu berechnen.

6. Kündigung von Verträgen

6.1 Alle zwischen den Parteien bestehenden Verträge können beidseitig mit einer First von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat entweder schriftlich oder in qualifizierter elektronischer Form zu erfolgen. Die Übermittlung (Übertragung) eines Kündigungsschreibens in elektronischer Form ist stets möglich.

6.2 Bis zum Vertragsende werden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung beauftragten und bis zum Vertragende bereits angefangenen, tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Stornierung von bereits erteilten Aufträgen durch den Kunden ist nicht möglich.

6.3 Alle teilweisen Arbeitsergebnisse und noch nicht fertiggestellte Konzepte sind – nach Freigabe der jeweiligen Teilleistung durch den Kunden – bei Vertragsende und nach vollständiger Bezahlung an den Kunden herauszugeben. Insoweit entsteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht (vgl. Ziff. 2.2) grundsätzlich erst nach Vertragsende.

6.4 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht aus gesetzlichen Gründen eine Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich ist.

7. Abnahme und Gewährleistung bei Werkverträgen

7.1 Schuldet die Firma dem Kunden ausnahmsweise ein individualisiertes Werk (z.B. Konzept) als Arbeitserfolg, so ist der Kunde zur Abnahme dieses Werkes verpflichtet. Teilleistungen und Teilabnahmen sind dabei möglich.

7.2 Die Annahme des Arbeitserfolges und die Zahlung (auch Teilzahlung) einer Leistung oder eines Arbeitserfolges stellen stets eine rügelos Abnahme dar. Eine Abnahme gilt darüber hinaus als erfolgt, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk trotz Aufforderung dazu nicht innerhalb einer Frist von einer Woche abnimmt, und wenn im Einzelfall keine abweichende Frist zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die Abnahme richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.3 Die Firma hat im Falle der Rüge eines erheblichen Mangels durch den Kunden stets das Recht zur Nacherfüllung – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Mangelhaft sind im Übrigen nur Leistungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, bei denen von den Anforderungen oder Weisungen des Kunden grob abgewichen wurde, oder die grob unsachgemäß ausgeführt wurden.

7.4 Wurden bei Auftragserteilung Teile der Leistung vom Kunden bereitgestellt oder durch den Kunden vorgegeben, so kann sich der Kunde in Bezug auf diese Teilleistungen nicht auf das Vorliegen eines Mangels berufen.

7.5 Im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Auftrages ist die Firma grs. frei in der Gestaltung des beauftragten Materials. Reklamationen beispielsweise hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch- technischen Mittel sind insoweit ausgeschlossen.

8. Fertigstellung, Lieferfristen, Unvermögen

8.1 Bei Überschreitung eines ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Liefertermins für das Arbeitsergebnis ist der Kunde erst dann zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Liefertermin von der Firma nach Ablauf einer im Einzelfall schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht eingehalten wird.

8.2 Evtl. Fixtermine müssen immer als solche bezeichnet, unmissverständlich und schriftlich vereinbart werden.

8.3 Bei Vorliegen von „höherer Gewalt“ gilt folgendes: Liegt ein Fall „Höherer Gewalt“ vor, so werden in der Regel als Rechtsfolge die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit; jede Seite ist verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst tragen. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen und Unvermögen bei der Fertigstellung des Arbeitsergebnisses.

8.4 Nach einer Zeitspanne von 6 Monaten, innerhalb derer die Vertragspflichten ausgesetzt werden hat jede Partei ein außerordentliches Kündigungsrecht und der Vertrag wird aufgelöst.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma mit den Lizenznehmern und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

9.2. Erfüllungsort ist Unterschleißheim, Gerichtsstand ist München.

10. Salvatorische Klausel

10.1 Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich die Firma vor, die AGB zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte der AGB geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Die Firma wird die Änderung der AGB dem Kunden schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde gegenüber der Firma der Änderung nicht schriftlich binnen sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für alle bestehende Verträge ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung des der AGB maßgeblich.

10.2 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit den AGB, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B. Fristsetzungen, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Schriftformklausel. Die telekommunikative Übermittlung der betreffenden Erklärungen, insbesondere per E-Mail, ist hierfür ausreichend.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in den AGB oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.